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Wittmann Zaunbau
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49492 Westerkappeln/Velpe
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") der Firma Wittmann Zaunbau, Hagebaustr. 4, 49492 Westerkappeln (nachfolgend "Verkäufer"), gelten für alle Verträge, die ein Verbraucher
oder Unternehmer (nachfolgend "Kunde") mit dem Verkäufer abschließt, gleich ob diese Geschäfte online, persönlich oder telefonisch abgeschlossen werden. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen
Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit
zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung
ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss; Telefon
(1) Die vom Kunden unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Der Verkäufer kann dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb
dieser Frist die bestellte Ware zusenden.
(2) Telefonische Aufträge werden auf Gefahr des Kunden ausgeführt. Fernmündliche Absprachen oder Aufträge werden erst durch die schriftliche Bestätigung, Lieferung oder Abholung der bestellten Ware
verbindlich. Für Irrtümer und Abweichungen in unseren Verkaufsunterlagen haften wir nicht.
§ 3 Überlassene Unterlagen
An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behält sich der Verkäufer das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese
Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, der Verkäufer erteilt dem Kunden eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit der Kunde das Angebot des Verkäufers nicht
innerhalb der Frist von § 2 annimmt, sind diese Unterlagen unverzüglich zurückzusenden.
§ 4 Preise, Zahlung und Aufrechnung
(1) Die in einem Angebot genannten Preise sind Netto-Preise und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. In den im Angebot genannten Preisen sind ebenfalls keine Versandkosten enthalten.
Für den Fall, dass ein Versand von Waren vereinbart wird, werden die Versandkosten zusätzlich berechnet und auf die genannten Preise aufgeschlagen.
(2) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
(3) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis sofort ohne Abzug nach Lieferung, Abholung oder Montage zu zahlen. Verzugszinsen werden im Falle des Vertragsschlusses mit einem
Verbraucher in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz und im Falle des Vertragsschlusses mit einem Unternehmer in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass der Verkäufer einen höheren Verzugsschaden geltend macht, hat der Kunde die Möglichkeit, dem
Verkäufer nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.
(4) Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt, oder unbestritten sind oder vom Verkäufer schriftlich anerkannt wurden. Zur Aufrechnung gegen
Ansprüche des Verkäufers ist der Kunde auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur
insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Lieferung
(1) Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind die Liefertermine bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt,
sofern die Teillieferung dem Kunden im Einzelfall zumutbar ist.
(2) Der Beginn der angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt
vorbehalten.
(3) Der Kunde kann eine Woche nach Überschreitung eines unverbindlichen
Liefertermins uns in Textform auffordern binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Sollte der Verkäufer einen ausdrücklichen Liefertermin schuldhaft nicht einhalten oder aus anderem Grund in Verzug
geraten, so muss der Kunde dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen. Wenn der Verkäufer die Nachfrist fruchtlos verstreichen lässt, so ist der Kunde berechtigt, vom
Kaufvertrag zurückzutreten.
(4) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige
Mitwirkungspflichten, so ist der Verkäufer berechtigt, den hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
Dem Kunden bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen
Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.
(5) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur
vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Kaufvertrag vor.
(2) Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde den Verkäufer unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen
Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den
entstandenen Ausfall.
(3) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets Namens und im Auftrag für den Verkäufer. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der
Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im
Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise
erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde dem Verkäufer anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder
Miteigentum für den Verkäufer verwahrt. Zur Sicherung der Forderungen gegen den Kunden tritt der dieser auch solche Forderungen an den Verkäufer ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware
mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; der Verkäufer nimmt diese Abtretung schon jetzt an.
§ 7 Gewährleistung, Haftung und Mängelrüge
(1) Soweit die in den Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen des Verkäufers enthaltenen Angaben nicht von ihm ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen
Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend.
(2) Ist der Kaufvertrag mit einem Unternehmer geschlossen, so setzt die
Geltendmachung der Gewährleistungsrechte des Kunden voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(3) Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die zwischen dem Kunden und dem Verkäufer vereinbarte Beschaffenheit hat oder er sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzten oder die Verwendung
allgemein eignet oder er nicht die Eigenschaften, die der Kunde nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers erwarten konnten, hat, so ist der Verkäufer zur Nacherfüllung
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn er aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist.
(4) Der Kunde hat, sofern er Verbraucher ist, zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, die vom Kunden
gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt. Während der
Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen,
wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat der Verkäufer die Nacherfüllung
insgesamt verweigert, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
(5) Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Kunde erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder die Nacherfüllung verweigert wurde.
Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatz--ansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
(6) Garantien im Sinne des § 443 BGB werden nicht übernommen, es sei denn diese werden schriftlich vereinbart.
(7) Für Verträge, die mit einem Unternehmer geschlossen werden, beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln ein Jahr ab Lieferung der Ware, für mit Verbrauchern geschlossene
Verträge bei neuen Waren zwei Jahre, bei gebrauchten Waren ebenfalls ein Jahr. Das gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat. Die Verjährungsfrist beginnt ab Lieferung
der Ware.
(8) Der Verkäufer schließt seine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern keine Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem
Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und
auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflichten). Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Verkäufers. Der Verkäufer haftet für alle Schäden, die
auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit er bezüglich der Ware oder Teile derselben
eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie. (9) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend
gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter,
Vertreter und Erfüllungsge--hilfen.
§ 8 Montage
(1) Im Falle einer vereinbarten Montage vereinbart der Kunde mit dem Verkäufer einen separaten Montagetermin, der nicht mit dem Liefertermin übereinstimmen muss. (2) Die Montage, soweit Sie zwischen
den Parteien vereinbart worden ist, umfasst:
(a) bei der Montage von Zäunen:
- sofern dies zuvor ausdrücklich vereinbart wurde, das Entfernen und Entsorgen der alten Zaunanlage, - das Einbetonieren aller Pfosten im Erdreich bzw. Verschraubung auf einem Fundament oder
Mauerwerk und
- den Einbau aller Zaunfelder, Tore und Pforten sowie deren Einstellung bzw.
Ausrichtung.
(3) Die Montage umfasst nicht:
(a) die Entsorgung von Erdaushub, alten Fundamenten, Betonresten und ähnlichem,
(b) die Verlegung von notwendigen Kabeln zum Bereich der Zaunanlage oder
zu den Antrieben für im Angebot befindliche elektrische Antriebe,
Sprechanlagen, Türöffnern oder ähnlichem,
(c) den Anschluss aller elektrischen Einrichtungen und Anlagen (z. B. Antriebe, Gegensprechanlagen), welche Teil der Zaunanlage oder Innentür sind.
(4) Die Installation von Zubehörelementen an vorhandene Haus-/ Bautechnik ist nicht Vertragsbestandteil zwischen den Vertragsparteien.
(5) Der Kunde stellt bei der Montage einen Stromanschluss und einen Wasserzugang unentgeltlich zur Verfügung.
§ 9 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Der Kunde hat, wenn er Verbraucher ist, nach § 312g Abs. 1 BGB bei einem Fernabsatzvertrag grundsätzlich ein Recht auf Widerruf gemäß § 355 BGB. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit
Erhalt der Ware. Einer Begründung im Falle des Widerrufs bedarf es nicht. Ein Muster-Widerrufsformular steht auf unserer Homepage zum Download bereit.
(2) Der Kunde hat nach § 312g Abs. 1 Nr. 1 BGB jedoch kein Widerrufsrecht, wenn die gelieferten Waren nach individuellen Kundenspezifikationen angefertigt werden. Dies ist vor allem bei den
Zaunanlagen und Innentüren des Verkäufers, die nach Maß, Farbe, Laufrichtung und Ausstattung speziell auf die Wünsche des Kunden abgestimmt sind, regelmäßig der Fall.
§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist Erfüllungsort und
ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so
ist der Geschäftssitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen
Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Der Verkäufer ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.
§ 11 Anwendbares Recht und Sonstiges
(1) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dass
diese Rechtswahl den Schutz, den die zwingenden Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaates dem Verbraucher bieten, unberührt lässt und als dass nicht der gewährte Schutz nicht durch zwingende
Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") der Firma Wittmann Zaunbau, Hagebaustr. 4, 49492 Westerkappeln (nachfolgend "Verkäufer"), gelten für alle Verträge, die ein Verbraucher
oder Unternehmer (nachfolgend "Kunde") mit dem Verkäufer abschließt, gleich ob diese Geschäfte online, persönlich oder telefonisch abgeschlossen werden. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen
Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit
zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung
ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss; Telefon
(1) Die vom Kunden unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Der Verkäufer kann dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb
dieser Frist die bestellte Ware zusenden.
(2) Telefonische Aufträge werden auf Gefahr des Kunden ausgeführt. Fernmündliche Absprachen oder Aufträge werden erst durch die schriftliche Bestätigung, Lieferung oder Abholung der bestellten Ware
verbindlich. Für Irrtümer und Abweichungen in unseren Verkaufsunterlagen haften wir nicht.
§ 3 Überlassene Unterlagen
An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behält sich der Verkäufer das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese
Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, der Verkäufer erteilt dem Kunden eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit der Kunde das Angebot des Verkäufers nicht
innerhalb der Frist von § 2 annimmt, sind diese Unterlagen unverzüglich zurückzusenden.
§ 4 Preise, Zahlung und Aufrechnung
(1) Die in einem Angebot genannten Preise sind Netto-Preise und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. In den im Angebot genannten Preisen sind ebenfalls keine Versandkosten enthalten.
Für den Fall, dass ein Versand von Waren vereinbart wird, werden die Versandkosten zusätzlich berechnet und auf die genannten Preise aufgeschlagen.
(2) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
(3) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis sofort ohne Abzug nach Lieferung, Abholung oder Montage zu zahlen. Verzugszinsen werden im Falle des Vertragsschlusses mit einem
Verbraucher in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz und im Falle des Vertragsschlusses mit einem Unternehmer in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass der Verkäufer einen höheren Verzugsschaden geltend macht, hat der Kunde die Möglichkeit, dem
Verkäufer nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.
(4) Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt, oder unbestritten sind oder vom Verkäufer schriftlich anerkannt wurden. Zur Aufrechnung gegen
Ansprüche des Verkäufers ist der Kunde auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur
insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Lieferung
(1) Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind die Liefertermine bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt,
sofern die Teillieferung dem Kunden im Einzelfall zumutbar ist.
(2) Der Beginn der angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt
vorbehalten.
(3) Der Kunde kann eine Woche nach Überschreitung eines unverbindlichen
Liefertermins uns in Textform auffordern binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Sollte der Verkäufer einen ausdrücklichen Liefertermin schuldhaft nicht einhalten oder aus anderem Grund in Verzug
geraten, so muss der Kunde dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen. Wenn der Verkäufer die Nachfrist fruchtlos verstreichen lässt, so ist der Kunde berechtigt, vom
Kaufvertrag zurückzutreten.
(4) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige
Mitwirkungspflichten, so ist der Verkäufer berechtigt, den hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
Dem Kunden bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen
Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.
(5) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur
vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Kaufvertrag vor.
(2) Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde den Verkäufer unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen
Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den
entstandenen Ausfall.
(3) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets Namens und im Auftrag für den Verkäufer. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der
Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im
Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise
erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde dem Verkäufer anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder
Miteigentum für den Verkäufer verwahrt. Zur Sicherung der Forderungen gegen den Kunden tritt der dieser auch solche Forderungen an den Verkäufer ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware
mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; der Verkäufer nimmt diese Abtretung schon jetzt an.
§ 7 Gewährleistung, Haftung und Mängelrüge
(1) Soweit die in den Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen des Verkäufers enthaltenen Angaben nicht von ihm ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen
Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend.
(2) Ist der Kaufvertrag mit einem Unternehmer geschlossen, so setzt die
Geltendmachung der Gewährleistungsrechte des Kunden voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(3) Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die zwischen dem Kunden und dem Verkäufer vereinbarte Beschaffenheit hat oder er sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzten oder die Verwendung
allgemein eignet oder er nicht die Eigenschaften, die der Kunde nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers erwarten konnten, hat, so ist der Verkäufer zur Nacherfüllung
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn er aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist.
(4) Der Kunde hat, sofern er Verbraucher ist, zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, die vom Kunden
gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt. Während der
Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen,
wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat der Verkäufer die Nacherfüllung
insgesamt verweigert, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
(5) Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Kunde erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder die Nacherfüllung verweigert wurde.
Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatz--ansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
(6) Garantien im Sinne des § 443 BGB werden nicht übernommen, es sei denn diese werden schriftlich vereinbart.
(7) Für Verträge, die mit einem Unternehmer geschlossen werden, beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln ein Jahr ab Lieferung der Ware, für mit Verbrauchern geschlossene
Verträge bei neuen Waren zwei Jahre, bei gebrauchten Waren ebenfalls ein Jahr. Das gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat. Die Verjährungsfrist beginnt ab Lieferung
der Ware.
(8) Der Verkäufer schließt seine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern keine Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem
Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und
auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflichten). Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Verkäufers. Der Verkäufer haftet für alle Schäden, die
auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit er bezüglich der Ware oder Teile derselben
eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie. (9) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend
gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter,
Vertreter und Erfüllungsge--hilfen.
§ 8 Montage
(1) Im Falle einer vereinbarten Montage vereinbart der Kunde mit dem Verkäufer einen separaten Montagetermin, der nicht mit dem Liefertermin übereinstimmen muss. (2) Die Montage, soweit Sie zwischen
den Parteien vereinbart worden ist, umfasst:
(a) bei der Montage von Zäunen:
- sofern dies zuvor ausdrücklich vereinbart wurde, das Entfernen und Entsorgen der alten Zaunanlage, - das Einbetonieren aller Pfosten im Erdreich bzw. Verschraubung auf einem Fundament oder
Mauerwerk und
- den Einbau aller Zaunfelder, Tore und Pforten sowie deren Einstellung bzw.
Ausrichtung.
(3) Die Montage umfasst nicht:
(a) die Entsorgung von Erdaushub, alten Fundamenten, Betonresten und ähnlichem,
(b) die Verlegung von notwendigen Kabeln zum Bereich der Zaunanlage oder
zu den Antrieben für im Angebot befindliche elektrische Antriebe,
Sprechanlagen, Türöffnern oder ähnlichem,
(c) den Anschluss aller elektrischen Einrichtungen und Anlagen (z. B. Antriebe, Gegensprechanlagen), welche Teil der Zaunanlage oder Innentür sind.
(4) Die Installation von Zubehörelementen an vorhandene Haus-/ Bautechnik ist nicht Vertragsbestandteil zwischen den Vertragsparteien.
(5) Der Kunde stellt bei der Montage einen Stromanschluss und einen Wasserzugang unentgeltlich zur Verfügung.
§ 9 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Der Kunde hat, wenn er Verbraucher ist, nach § 312g Abs. 1 BGB bei einem Fernabsatzvertrag grundsätzlich ein Recht auf Widerruf gemäß § 355 BGB. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit
Erhalt der Ware. Einer Begründung im Falle des Widerrufs bedarf es nicht. Ein Muster-Widerrufsformular steht auf unserer Homepage zum Download bereit.
(2) Der Kunde hat nach § 312g Abs. 1 Nr. 1 BGB jedoch kein Widerrufsrecht, wenn die gelieferten Waren nach individuellen Kundenspezifikationen angefertigt werden. Dies ist vor allem bei den
Zaunanlagen und Innentüren des Verkäufers, die nach Maß, Farbe, Laufrichtung und Ausstattung speziell auf die Wünsche des Kunden abgestimmt sind, regelmäßig der Fall.
§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist Erfüllungsort und
ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so
ist der Geschäftssitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen
Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Der Verkäufer ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.
§ 11 Anwendbares Recht und Sonstiges
(1) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dass
diese Rechtswahl den Schutz, den die zwingenden Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaates dem Verbraucher bieten, unberührt lässt und als dass nicht der gewährte Schutz nicht durch zwingende
Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Datenschutz
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erhobenen, genutzten und verarbeiteten personenbezogenen Daten informieren. Auch werden betroffene Personen mittels dieser Datenschutzerklärung über die ihnen zustehenden Rechte aufgeklärt.
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diesem Grund steht es jeder betroffenen Person frei, personenbezogene Daten auch auf alternativen Wegen, beispielsweise telefonisch, an uns zu übermitteln.
1. Begriffsbestimmungen
Die Datenschutzerklärung von Wittmann Zaunbau beruht auf den Begrifflichkeiten, die durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber beim Erlass der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
verwendet wurden. Unsere Datenschutzerklärung soll sowohl für die Öffentlichkeit als auch für unsere Kunden und Geschäftspartner einfach lesbar und verständlich sein. Um dies zu gewährleisten,
möchten wir vorab die verwendeten Begrifflichkeiten erläutern.
Wir verwenden in dieser Datenschutzerklärung unter anderem die folgenden Begriffe:
• a) personenbezogene Daten
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen. Als identifizierbar wird eine
natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem
oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind,
identifiziert werden kann.
• b) betroffene Person
Betroffene Person ist jede identifizierte oder identifizierbare natürliche Person, deren personenbezogene Daten, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen verarbeitet werden.
• c) Verarbeitung
Verarbeitung ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die
Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der
Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.
• d) Einschränkung der Verarbeitung
Einschränkung der Verarbeitung ist die Markierung gespeicherter personenbezogener Daten mit dem Ziel, ihre künftige Verarbeitung einzuschränken.
• e) Profiling
Profiling ist jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf
eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere, um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftlicher Lage, Gesundheit, persönlicher Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten,
Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.
• f) Pseudonymisierung
Pseudonymisierung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, auf welche die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen
betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass
die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.
• g) Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher
Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher ist die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke
und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet. Sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so kann der
Verantwortliche beziehungsweise können die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden.
• h) Auftragsverarbeiter
Auftragsverarbeiter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.
• i) Empfänger
Empfänger ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, der personenbezogene Daten offengelegt werden, unabhängig davon, ob es sich bei ihr um einen Dritten
handelt oder nicht. Behörden, die im Rahmen eines bestimmten Untersuchungsauftrags nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten möglicherweise personenbezogene Daten erhalten, gelten
jedoch nicht als Empfänger.
• j) Dritter
Dritter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle außer der betroffenen Person, dem Verantwortlichen, dem Auftragsverarbeiter und den Personen, die unter
der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten.
• k) Einwilligung
Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer
sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.
2. Name und Anschrift des für die Verarbeitung Verantwortlichen
Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem
Charakter ist die:
Wittmann Zaunbau
Hagebaustr. 4
49492 Westerkappeln/Velpe
Deutschland
Tel.: 05456 93 46 996
E-Mail: info@Wittmann-Zaunbau.de
Website: www.Wittmann Zaunbau.de
3. Cookies
Die Internetseiten der Wittmann Zaunbau verwenden Cookies. Cookies sind Textdateien, welche über einen Internetbrowser auf einem Computersystem abgelegt und gespeichert werden.
Zahlreiche Internetseiten und Server verwenden Cookies. Viele Cookies enthalten eine sogenannte Cookie-ID. Eine Cookie-ID ist eine eindeutige Kennung des Cookies. Sie besteht aus einer Zeichenfolge,
durch welche Internetseiten und Server dem konkreten Internetbrowser zugeordnet werden können, in dem das Cookie gespeichert wurde. Dies ermöglicht es den besuchten Internetseiten und Servern, den
individuellen Browser der betroffenen Person von anderen Internetbrowsern, die andere Cookies enthalten, zu unterscheiden. Ein bestimmter Internetbrowser kann über die eindeutige Cookie-ID
wiedererkannt und identifiziert werden.
Durch den Einsatz von Cookies kann die Wittmann Zaunbau den Nutzern dieser Internetseite nutzerfreundlichere Services bereitstellen, die ohne die Cookie-Setzung nicht möglich wären.
Mittels eines Cookies können die Informationen und Angebote auf unserer Internetseite im Sinne des Benutzers optimiert werden. Cookies ermöglichen uns, wie bereits erwähnt, die Benutzer unserer
Internetseite
wiederzuerkennen. Zweck dieser Wiedererkennung ist es, den Nutzern die Verwendung unserer Internetseite zu erleichtern. Der Benutzer einer Internetseite, die Cookies verwendet, muss beispielsweise
nicht bei jedem Besuch der Internetseite erneut seine Zugangsdaten eingeben, weil dies von der Internetseite und dem auf dem Computersystem des Benutzers abgelegten Cookie übernommen wird. Ein
weiteres Beispiel ist das Cookie eines Warenkorbes im Online-Shop. Der Online-Shop merkt sich die Artikel, die ein Kunde in den virtuellen Warenkorb gelegt hat, über ein Cookie.
Die betroffene Person kann die Setzung von Cookies durch unsere Internetseite jederzeit mittels einer entsprechenden Einstellung des genutzten Internetbrowsers verhindern und damit der Setzung von
Cookies dauerhaft widersprechen. Ferner können bereits gesetzte Cookies jederzeit über einen Internetbrowser oder andere Softwareprogramme gelöscht werden. Dies ist in allen gängigen Internetbrowsern
möglich. Deaktiviert die betroffene Person die Setzung von Cookies in dem genutzten Internetbrowser, sind unter Umständen nicht alle Funktionen unserer Internetseite vollumfänglich nutzbar.
4. Erfassung von allgemeinen Daten und Informationen
Die Internetseite der Wittmann Zaunbau erfasst mit jedem Aufruf der Internetseite durch eine betroffene Person oder ein automatisiertes System eine Reihe von allgemeinen Daten und Informationen.
Diese allgemeinen Daten und Informationen werden in den Logfiles des Servers gespeichert. Erfasst werden können die (1) verwendeten Browsertypen und Versionen, (2) das vom zugreifenden System
verwendete Betriebssystem, (3) die Internetseite, von welcher ein zugreifendes System auf unsere Internetseite gelangt (sogenannte Referrer), (4) die Unterwebseiten, welche ggf. über ein zugreifendes
System auf unserer Internetseite angesteuert werden, (5) das Datum und die Uhrzeit eines Zugriffs auf die Internetseite, (6) eine Internet-Protokoll-Adresse (IP-Adresse), (7) der
Internet-Service-Provider des zugreifenden Systems und (8) sonstige ähnliche Daten und Informationen, die der Gefahrenabwehr im Falle von Angriffen auf unsere informationstechnologischen Systeme
dienen.
Bei der Nutzung dieser allgemeinen Daten und Informationen zieht die Wittmann Zaunbau keine Rückschlüsse auf die betroffene Person. Diese Informationen werden vielmehr benötigt, um (1) die Inhalte
unserer Internetseite korrekt auszuliefern, (2) die Inhalte unserer Internetseite sowie die Werbung für diese zu optimieren, (3) die dauerhafte Funktionsfähigkeit unserer informationstechnologischen
Systeme und der Technik unserer Internetseite zu gewährleisten sowie (4) um Strafverfolgungsbehörden im Falle eines Cyberangriffes die zur Strafverfolgung notwendigen Informationen bereitzustellen.
Diese anonym erhobenen Daten und Informationen werden durch Wittmann Zaunbau daher einerseits statistisch und ferner mit dem Ziel ausgewertet, den Datenschutz und die Datensicherheit in unserem
Unternehmen zu erhöhen, um letztlich ein optimales Schutzniveau für die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Die anonymen Daten der Server-Logfiles werden getrennt von allen
durch eine betroffene Person angegebenen personenbezogenen Daten gespeichert.
5. Routinemäßige Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten
Der für die Verarbeitung Verantwortliche verarbeitet und speichert personenbezogene Daten der betroffenen Person nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist oder
sofern dies durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einen anderen Gesetzgeber in Gesetzen oder Vorschriften, welchen der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt,
vorgesehen wurde.
Entfällt der Speicherungszweck oder läuft eine vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einem anderen zuständigen Gesetzgeber vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die
personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.
6. Rechte der betroffenen Person
• a) Recht auf Bestätigung
Jede betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber eingeräumte Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie
betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Möchte eine betroffene Person dieses Bestätigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die
Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
• b) Recht auf Auskunft
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, jederzeit von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen
unentgeltliche Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten und eine Kopie dieser Auskunft zu erhalten. Ferner hat der Europäische Richtlinien- und Verordnungsgeber der
betroffenen Person Auskunft über folgende Informationen zugestanden:
o Verarbeitungszwecke
o Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden
o Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt wurden oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei
internationalen Organisationen
o falls möglich, die geplante Dauer für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden oder falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer
o das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines
Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung
o das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde
o wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden: Alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten
o das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Abs.1 und 4 DS-GVO und — zumindest in diesen Fällen — aussagekräftige Informationen über die
involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person
Ferner steht der betroffenen Person ein Auskunftsrecht darüber zu, ob personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt wurden. Sofern dies der Fall ist, so
steht der betroffenen Person im Übrigen das Recht zu, Auskunft über die geeigneten Garantien im Zusammenhang mit der Übermittlung zu erhalten.
Möchte eine betroffene Person dieses Auskunftsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
• c) Recht auf Berichtigung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die unverzügliche Berichtigung sie betreffender
unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Ferner steht der betroffenen Person das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger
personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen.
Möchte eine betroffene Person dieses Berichtigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
• d) Recht auf Löschung (Recht auf Vergessen werden)
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass die sie
betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft und soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist:
o personenbezogenen Daten wurden für solche Zwecke erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet, für welche sie nicht mehr notwendig sind.
o betroffene Person/en widerruft /widerrufen ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO stützte, und es fehlt an
einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
o betroffene Person/en legt/legen gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein, und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor bzw. die betroffene
Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
o personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
o Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche
unterliegt.
o personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DS-GVO erhoben.
Sofern einer der oben genannten Gründe zutrifft und eine betroffene Person die Löschung von personenbezogenen Daten, die bei der Wittmann Zaunbau gespeichert sind, veranlassen möchte, kann sie sich
hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter der Wittmann Zaunbau wird veranlassen, dass dem Löschverlangen unverzüglich nachgekommen
wird.
Wurden die personenbezogenen Daten von der Wittmann Zaunbau öffentlich gemacht und ist unser Unternehmen als Verantwortlicher gemäß Art. 17 Abs. 1 DS-GVO zur Löschung der personenbezogenen Daten
verpflichtet, so trifft Wittmann Zaunbau unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um andere für die
Datenverarbeitung Verantwortliche, welche die veröffentlichten personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber in Kenntnis zu setzen, dass die betroffene Person von diesen anderen für die
Datenverarbeitung
Verantwortlichen die Löschung sämtlicher Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat, soweit die Verarbeitung nicht
erforderlich ist. Der Mitarbeiter der Wittmann Zaunbau wird im Einzelfall das Notwendige veranlassen.
• e) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der
Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
o Die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von der betroffenen Person bestritten, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten
zu überprüfen.
o Die Verarbeitung ist unrechtmäßig; die betroffene Person lehnt die Löschung der personenbezogenen Daten ab und verlangt stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten.
o Der Verantwortliche benötigt die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger; die betroffene Person benötigt sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von
Rechtsansprüchen.
o Die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO eingelegt und es steht noch nicht fest, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der
betroffenen Person überwiegen.
Sofern eine der oben genannten Voraussetzungen gegeben ist und eine betroffene Person die Einschränkung von personenbezogenen Daten, die bei der Wittmann Zaunbau gespeichert sind, verlangen möchte,
kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter der Wittmann Zaunbau wird die Einschränkung der Verarbeitung veranlassen.
• f) Recht auf Datenübertragbarkeit
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, welche
durch die betroffene Person einem Verantwortlichen bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie hat außerdem das Recht, diese Daten einem
anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf der Einwilligung gemäß Art. 6
Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DS-GVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt,
sofern die Verarbeitung nicht für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, welche dem Verantwortlichen
übertragen wurde.
Ferner hat die betroffene Person bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem
Verantwortlichen an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist und sofern hiervon nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt
werden.
Zur Geltendmachung des Rechts auf Datenübertragbarkeit kann sich die betroffene Person jederzeit an einen Mitarbeiter der Wittmann Zaunbau wenden.
• g) Recht auf Widerspruch
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation
ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben e oder f DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für ein
auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
Wittmann Zaunbau verarbeitet die personenbezogenen Daten im Falle des Widerspruchs nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die den
Interessen, Rechten und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Verarbeitet Wittmann Zaunbau personenbezogene Daten, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen
Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht die betroffene Person gegenüber Wittmann
Zaunbau der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so wird die Wittmann Zaunbau die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten.
Zudem hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung personenbezogener Daten, die bei Wittmann Zaunbau zu
wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Art. 89 Abs. 1 DS-GVO erfolgen, Widerspruch einzulegen, es sei denn, eine solche Verarbeitung ist zur
Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich.
Zur Ausübung des Rechts auf Widerspruch kann sich die betroffene Person direkt jeden Mitarbeiter der Wittmann Zaunbau oder einen anderen Mitarbeiter wenden. Der betroffenen Person steht es ferner
frei, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft, ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG, ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen
technische Spezifikationen verwendet werden.
• h) Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten
Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, sofern
die Entscheidung (1) nicht für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist, oder (2) aufgrund von Rechtsvorschriften der
Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten
Interessen der betroffenen Person enthalten oder (3) mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt.
Ist die Entscheidung (1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich oder (2) erfolgt sie mit ausdrücklicher Einwilligung
der betroffenen Person, trifft Wittmann Zaunbau angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf
Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.
Möchte die betroffene Person Rechte mit Bezug auf automatisierte Entscheidungen geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen
wenden.
• i) Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener
Daten jederzeit zu widerrufen. Möchte die betroffene Person ihr Recht auf Widerruf einer Einwilligung geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung
Verantwortlichen wenden.
7. Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Art. 6 I lit. a DS-GVO dient unserem Unternehmen als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Ist die Verarbeitung
personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags erforderlich, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist. Z.B. bei Verarbeitungsvorgängen, die für eine Lieferung von Waren oder die
Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. b DS-GVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge die zur Durchführung
vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zu unseren Produkten oder Leistungen. Unterliegt unser Unternehmen einer rechtlichen Verpflichtung durch welche eine
Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. c DS-GVO. In seltenen Fällen könnte
die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Z.B wenn ein Besucher bei uns
verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden
müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. d DS-GVO beruhen. Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 I lit. f DS-GVO beruhen.
Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres
Unternehmens oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen. Solche Verarbeitungsvorgänge sind uns insbesondere deshalb
gestattet, weil sie durch den Europäischen Gesetzgeber besonders erwähnt wurden. Er vertrat insoweit die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein könnte, wenn die betroffene Person
ein Kunde des Verantwortlichen ist (Erwägungsgrund 47 Satz 2 DS-GVO).
8. Berechtigte Interessen an der Verarbeitung, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden
Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Artikel 6 I lit. f DS-GVO ist unser berechtigtes Interesse die Durchführung unserer Geschäftstätigkeit zugunsten des Wohlergehens all unserer
Mitarbeiter.
9. Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden
Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht,
sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.
10. Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten; Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss; Verpflichtung der betroffenen Person, die personenbezogenen
Daten bereitzustellen; mögliche Folgen der Nichtbereitstellung
Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben
zum Vertragspartner) ergeben kann. Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine betroffene Person uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die in der Folge durch uns
verarbeitet werden müssen. Die betroffene Person kann dazu verpflichtet werden, uns personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn unser Unternehmen mit ihr einen Vertrag abschließt. Eine
Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit den Vertragspartnern nicht geschlossen werden könnte. Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den
Betroffenen muss sich der Betroffene an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt diesen einzelfallbezogen auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder
vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der
personenbezogenen Daten hätte.
11. Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung
Wir verzichten auf eine automatische Entscheidungsfindung oder Profiling.
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